Verhaltensmaßnahmen | Leitbild
Für Lehrgangsbesuche in der Landesfeuerwehrschule Salzburg in Bezug auf Covid-19
Aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Lage durch COVID-19, sind folgende allgemeine Verhaltensmaßnahmen während des Aufenthalts an der Landesfeuerwehrschule zusätzlich zur Schul- und Internatsordnung einzuhalten:


Nächtigung im Internat:
Eine Nächtigung im Internat der LFS kann nur aus wirklich relevanten Gründen in Anspruch genommen werden, da nur eine begrenzte Anzahl an Nächtigungsmöglichkeiten vorhanden ist. Aus organisatorischen Gründen ist es daher notwendig, der Landesfeuerwehrschule den
Nächtigungswunsch bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Lehrveranstaltung schriftlich an post@lfv-sbg.at mitzuteilen!!!
Wichtige Dokumente
Wichtige Rufnummern
- Feuerwehr Notruf 122
- Polizei Notruf 133
- Rettung Notruf 144
- Euro Notruf 112