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FEUERWEHRJUGENDLEISTUNGSABZEICHEN IN GOLD (FJLAG)

Bevor die Jugendlichen ab dem 15. Lebensjahr in den aktiven Stand überstellt werden, kann das Leistungsabzeichen in Gold der Feuerwehrjugend absolviert werden.
Voraussetzung für die Teilnahme ist das vollendete 14. Lebensjahr, der Wissenstest in der höchsten Stufe, der Besitz des Feuerwehrjugendleistungsabzeichens in Bronze und Silber sowie ein 8-stündiger Erste-Hilfe-Kurs. Insgesamt müssen fünf Stationen von den Teilnehmern positiv absolviert werden, um am Ende des Tages das Leistungsabzeichen in Gold in den Händen halten zu können.

Die Stationen gliedern sich in folgende Bereiche:

  • Brandeinsatz
  • Technischer Einsatz
  • Erste Hilfe
  • Die Gruppe im Einsatz
  • Theoretische Prüfung (Fragenkatalog)


FEUERWEHRJUGENDMITGLIEDER AUS LAMPRECHTSHAUSEN STELLEN SICH DER HERAUSFORDERUNG

Am Samstag, dem 10. Jänner 2025, stellten sich drei Jugendmitglieder der Feuerwehrjugend Lamprechtshausen der Herausforderung des Feuerwehrjugendleistungsabzeichens in Gold (FJLAG). Viele Vorbereitungsstunden investierten die Jugendlichen gemeinsam mit ihren Jugendbetreuern für diese Goldabnahme.

Zahlreiche Ehrengäste aus der Gemeinde und der Freiwilligen Feuerwehr Lamprechtshausen sowie aus dem Bezirk Flachgau folgten der Einladung und konnten sich selbst ein Bild von den hervorragenden Leistungen der Jugendlichen machen. Alle drei Mitglieder der Feuerwehrjugend konnten die fünf Stationen mit Bravour bewältigen. Bürgermeisterin Andrea Pabinger, Ortsfeuerwehrkommandant HBI Michael Knoll, Bezirksfeuerwehrkommandant OBR Klaus Lugstein sowie Abschnittsfeuerwehrkommandant BR Andreas Pitter konnten stolz allen drei Feuerwehrjugendmitgliedern der Feuerwehrjugend Lamprechtshausen das Abzeichen in Gold überreichen.

Ein großer Dank gilt auch den Bewertern aus dem Bezirk Flachgau für die faire Abnahme sowie dem Feuerwehrjugendbetreuerteam für die Vorbereitungszeit und die intensiven Lerneinheiten.
Großartig ist es, wenn Feuerwehrjugendmitglieder mit solch einem umfangreichen Wissen ab dem 15. Lebensjahr in den aktiven Feuerwehrdienst überstellt werden können.

Bildquelle: Bezirkssachbearbeiter Öffentlichkeitsarbeit Bezirk Flachgau, OVI Manuel Hasenschwandtner
Autor: Bezirkssachbearbeiter Öffentlichkeitsarbeit Bezirk Flachgau, OVI Manuel Hasenschwandtner / LAWZ-Nt

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