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ERHÖHTE WALDBRANDGEFAHR IN SALZBURG
Alle Bezirkshauptmannschaften des Landes Salzburg sowie der Magistrat der Stadt Salzburg haben zum Schutz vor Waldbränden mit sofortiger Wirkung nachstehende Verordnungen erlassen:
“Aufgrund der Schönwetterperiode sind die Wasserstände in der Natur bereits stark gesunken. Die letzten Gewitterniederschläge hat die Vegetation zur Gänze aufgebraucht, der Wasserbedarf ist zur Zeit enorm. Durch die geringen Niederschlagsmengen und den zusätzlich weit verbreiteten Wind sind die Oberböden auf Wiesen und im Wald stark ausgetrocknet. Die prognostizierte Schönwetterperiode für diese Woche führt zu einer weiteren Erhöhung der Entzündungsgefahr. Auch der Waldbrandindex der ZAMG verweist für die nächsten Tage auf die Gefahr für Vegetationsbrände, daher ist die Waldbrandgefahr landesweit als hoch einzustufen. Eine Veränderung der Situation im Laufe der nächsten Tage ist aufgrund von Niederschlägen nicht zu erwarten.”
Es gilt daher:
§ 1 – Jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald ist mit sofortiger Wirkung im Wald und dessen Gefährdungsbereich verboten.
§ 2 – Von dem im § 1 ausgesprochenen Verbot sind alle Waldflächen umfasst. Der Gefährdungsbereich umfasst alle Flächen (ohne Rücksicht auf die Kulturgattung), von denen aus die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
§ 3 – Übertretungen dieser Verordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft.
§ 4 – Die Verordnungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und enden am 31. Oktober 2017.